von Thomas Fischer am 25.02.2024

Welche Steuerarten finden in der Therapiepraxis Anwendung?

Eine kleine Anwendungshilfe für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden

Für Physiotherapeuten als Freiberufler sind vor allem die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer relevant. Die Gewerbesteuer entfällt meistens, während der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer individuell variieren können.

Alles spanische Dörfer für Dich? Dann erfahren Sie im folgenden Beitrag, was es mit diesen ganzen Begriffen auf sich hat!

Steuerarten in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie

Im Beitrag erfahren Therapeuten mehr zu Steuerarten in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie

Einkommensteuer

Als Freiberufler müssen Therapeuten Einkommensteuer auf ihr Einkommen zahlen. Diese wird jährlich berechnet. Grundlage hierfür ist der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit abzüglich einiger besonderer Ausgaben, bspw. Sozialversicherungsbeiträge.

Solidaritätszuschlag:

Dies ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, der in Deutschland erhoben wird. Der Satz beträgt 5,5% der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Für das Jahr 2024 gibt es in Deutschland eine Anhebung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag. Diese Anhebung stellt sicher, dass nur die höchsten Einkommen den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, um die Inflation auszugleichen. Die jährlichen Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag im Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

Für Alleinstehende beträgt die Freigrenze 18.130 Euro.
Für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, liegt die Freigrenze bei 36.260 Euro.

Sobald das Einkommen diese Freigrenzen übersteigt, wird der Solidaritätszuschlag fällig. Es gibt jedoch einen Übergangsbereich, in dem der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe von 5,5 % erhoben wird, sondern allmählich mit steigendem Einkommen wächst. In dieser sogenannten Milderungszone beträgt der Solidaritätszuschlag maximal 11,9 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Einkommensteuerbetrag und der Freigrenze. Auf sehr hohe Einkommen oberhalb dieser Milderungszone wird dann der reguläre Solidaritätszuschlag von 5,5 % angewendet

Kirchensteuer:

Für Mitglieder einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft wird diese Steuer zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben.

 

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):

Therapeuten sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen auf ihre erbrachten Leistungen 19% Umsatzsteuer berechnen und abführen, es sei denn, sie sind von der Umsatzsteuer befreit (z.B. bei therapeutischen Leistungen). Es gibt zwei Ausnahmen, für die Umsatzsteuerpflicht, die ich Ihnen hier gerne erläutere:

Ausnahme 1: Kleinunternehmerregelung – § 19 UStG:

Gesetzestext: „Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Steuer wird nicht erhoben, wenn der Unternehmer im Inland ansässig ist und der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“
Praxis-Beispiel: Ein Physiotherapeut, der im Vorjahr Gesamteinnahmen aus nicht-therapeutischer Arbeit (i.d.R. weitestgehend alle Behandlungen ohne Verordnung) von 20.000 Euro hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erzielen wird, kann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dadurch muss er keine Umsatzsteuer auf seine Rechnungen ausweisen.

Ausnahme 2: Therapeutische Leistungen – § 4 Nr. 14 UStG:

Gesetzestext: „Steuerfrei sind […] die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme, Krankengymnast, sowie aus ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten […], wenn die Tätigkeiten im Rahmen der Berufsbefugnisse ausgeübt werden.“
Praxis-Beispiel: Ein Physiotherapeut, der krankengymnastische Leistungen auf ärztliche Verordnung erbringt, ist von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Wellness- oder Fitnessangebote, die nicht medizinisch notwendig sind.

Hinweis für Ausnahmen bei der therapeutischen Leistung:
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass therapeutische Leistungen ohne ärztliche Verordnung in der Regel umsatzsteuerpflichtig sind. Es gibt jedoch spezifische Umstände, unter denen eine Umsatzsteuerbefreiung möglich ist, besonders bei Anschlussbehandlungen nach einer ärztlich verordneten Therapie. Dabei sollte die Anschlussbehandlung allerdings in einem zeitlich nahen Zusammenhang stehen.

Zudem können Befähigungsnachweise des Therapeuten vorhanden sein, die eine ähnliche Aussagekraft wie eine ärztliche Verordnung haben.

Ein Befähigungsnachweis, der eine ähnliche Aussagekraft wie eine ärztliche Verordnung haben könnte, wäre die Zusatzqualifikation als „Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie“. Diese Qualifikation ermöglicht es Physiotherapeuten, Patienten auch ohne vorherige ärztliche Verordnung zu behandeln. Der Prozess beginnt mit einem Anamnesegespräch, gefolgt von einer Untersuchung und der Erstellung eines individuellen Behandlungsplans. Die Behandlungskosten werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, aber es kann eine Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen möglich sein, wenn diese Heilpraktikerleistungen abdecken.

Verordnete Leistungen kann der Patient von der Steuer absetzen

Alle Leistungen, die der Patient auf Basis einer Verordnung bei Ihnen erhält, kann er zudem von der Steuer absetzen. Das heißt, immer wenn er mit einer ärztlichen Verordnung oder auf Basis Ihrer eigenen Anamnese als Heilpraktiker für Physiotherapie bei Ihnen behandelt wird, kann er die Behandlungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Alle nicht verordneten Leistungen fallen unter den Punkt Wellness. Das sind in der Physiotherapie meist Massagen, Tapes, Packungen oder freiwilliges Gerätetraining bzw. die nicht verordnete Teilnahme an Kursen.

 

Gewerbesteuer:

In der Regel sind Therapeuten von der Gewerbesteuer befreit, da sie als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibende gelten. Jedoch könnte es Ausnahmefälle geben, bspw. wenn der Trainingsbereich einer Physiotherapie als Fitnessstudio beim Gewerbeamt angemeldet wird. Dann fallen alle Einnahmen des Fitnessstudios in die Gewerbesteuer. Der Physiotherapeut hat fortan zwei Unternehmen: Den Freiberuf und das Gewerbe.

 

 

Wichtiger Hinweis bzgl. Steuerarten in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie

Dieser Fachbeitrag dient nur der Übersicht bzgl. der am häufigsten vorkommenden Steuerarten und auch Fragen meiner Mandanten. Bitte suchen Sie immer das Gespräch mit einem fachlich versierten Gesprächspartner, damit Sie hier keine schwerwiegenden Fehler machen. Dies ist beispielsweise ein Steuerberater oder ein erfahrener Rechtsanwalt für Steuerrecht oder Unternehmensberater, der eng mit einem Steuerberater zusammen arbeitet.

Über den Autor

Darum liebe ich die Zusammenarbeit mit HeilmittelerbringernThomas Fischer, Diplom Kaufmann, schreibt über selbst erlebte Geschichten von Existenzgründern und baut wichtiges Wissen zur Vorbereitung der Selbstständigkeit in seine Texte ein. Er freut sich jedes Mal wieder, wenn er von seinen Gründern hört, wie toll es ist, selbstständig zu sein. Wie toll es ist, dass diese in der Planung noch „unglaublichen Umsatzzahlen“ Realität werden. Wie toll es ist, plötzlich genügend Geld zur Verfügung zu haben, um sich auch privat mal etwas zu gönnen. Und wie schön es ist, dass fast alles so funktioniert, wie man es geplant hat.

Wenn Sie sich als Therapeut selbstständig machen oder eine Praxis kaufen möchten, finden Sie in Thomas Fischer und seiner Frau Nicole Fischer, Physiotherapeutin, die perfekten Ansprechpartner. Weitere Informationen gibt es unter fischer-instruktionen.de – Existenzgründungsberatung für Therapeuten.