von Thomas Fischer am 23.09.2026
Minijobber in der Therapie beschäftigen: Was sich 2027 ändert
Eine Therapeutin unterstützt deine Praxis an einem festen Nachmittag pro Woche. Für beide Seiten kann ein Minijob gut passen. Bei der Planung solltest du allerdings zwei Fragen trennen: Wie viele Stunden sind möglich – und was kostet dich die Beschäftigung tatsächlich?
Die Verdienstgrenze steigt
2026 dürfen Beschäftigte im Minijob durchschnittlich 603 Euro im Monat verdienen. Ab Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro je Stunde.
Die zusätzlichen 30 Euro bedeuten deshalb bei Bezahlung zum Mindestlohn kaum mehr Arbeitszeit: Rechnerisch sind weiterhin etwa 43,4 Stunden im Monat möglich. Zahlst du einer qualifizierten Therapeutin beispielsweise 25 Euro je Stunde, reichen 633 Euro für 25,32 Stunden im Monat. Entscheidend für deinen Dienstplan ist also der vereinbarte Stundenlohn – nicht allein die Minijobgrenze.
Die Kosten könnten deutlich steigen
2026 zahlen gewerbliche Arbeitgeber unter anderem 13 % pauschalen Krankenversicherungsbeitrag, 15 % Rentenversicherungsbeitrag und bei pauschaler Besteuerung 2 % Steuer. Dazu kommen Umlagen und der individuelle Beitrag zur Unfallversicherung. Insgesamt können die Abgaben an die Minijob-Zentrale derzeit 31,17 % des Lohns erreichen.
Für 2027 ist ein höherer Krankenversicherungsbeitrag gesetzlich vorgesehen; die Minijob-Zentrale nennt derzeit (Stand 23.09.2026) voraussichtlich 17,5 %. Zusätzlich sind 5 % Pauschsteuer und 3,6 % Pflegeversicherungsbeitrag geplant. Diese beiden Vorhaben sind noch nicht beschlossen. Würden alle genannten Werte so gelten, lägen die vier Abgaben zusammen bei 41,1 % des Bruttolohns – Umlagen und Unfallversicherung kämen noch hinzu. Diese Zahl ist daher ein Planungsszenario, kein feststehender Abgabensatz für 2027.
Was heißt das für deine Praxis?
Ein Minijob kann weiterhin sinnvoll sein, etwa für einen festen Behandlungstag, Hausbesuche oder eine Kollegin, die schrittweise wieder einsteigen möchte. Kalkuliere aber mit dem gesamten Arbeitgeberaufwand und plane bezahlten Urlaub sowie die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen ein. Auch Minijobber haben diese Arbeitnehmerrechte.
Mein Rat: Lege zuerst fest, welche Aufgaben und wie viele Stunden deine Praxis tatsächlich braucht. Rechne danach aus, ob ein Minijob dafür die passende Beschäftigungsform ist. Wenn du eine Therapie- oder Empfangsstelle wirtschaftlich planen möchtest, unterstütze ich dich gern bei der Personal- und Finanzplanung. So steht vor der Einstellung eine belastbare Rechnung – und nachher keine Überraschung auf der Lohnabrechnung.
Über den Autor
Thomas Fischer, Diplom Kaufmann, schreibt über selbst erlebte Geschichten von Existenzgründern und baut wichtiges Wissen zur Vorbereitung der Selbstständigkeit in seine Texte ein. Er freut sich jedes Mal wieder, wenn er von seinen Gründern hört, wie toll es ist, selbstständig zu sein. Wie toll es ist, dass diese in der Planung noch „unglaublichen Umsatzzahlen“ Realität werden. Wie toll es ist, plötzlich genügend Geld zur Verfügung zu haben, um sich auch privat mal etwas zu gönnen. Und wie schön es ist, dass fast alles so funktioniert, wie man es geplant hat.
Wenn Sie sich als Therapeut selbstständig machen oder eine Praxis kaufen möchten, finden Sie in Thomas Fischer und seiner Frau Nicole Fischer, Physiotherapeutin, die perfekten Ansprechpartner. Weitere Informationen gibt es unter fischer-instruktionen.de – Existenzgründungsberatung für Therapeuten.
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