von Thomas Fischer am 08.04.2024
Fördermittel für Weiterbildungen am Beispiel Sachsen
Weiterbildungen bzw. Fortbildungen sind insbesondere für Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen enorm wichtig, um die eigenen Fähigkeiten noch mehr auszubauen. Gerade wenn es darum geht, Manuelle Therapie, KG-ZNS oder gar Heilpraktiker-Leistungen abrechnen zu können, benötigen Therapeuten ein entsprechendes Zertifikat. In Sachsen werden solche Weiterbildungen über die SAB (Sächsische Aufbaubank) im Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung“ bezuschusst. Andere Bundesländern haben zum Teil ähnliche Angebote.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Welche Weiterbildungen lassen sich fördern?
- Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung in Sachsen?
- Wer kann mich bei der Antragstellung für den Zuschuss unterstützen?
1. Welche Weiterbildungen lassen sich fördern?
Förderbanken unterstützen die berufliche Weiterbildung der Bevölkerung. Das heißt, es werden Ausgaben bezuschusst, die dazu dienen, die Fähigkeiten einer Person in ihrer beruflichen Umgebung zu verbessern. Dies sind Bildungsangebote in folgenden Bereichen:
- Fachlich: Erlernen neuer Behandlungstechniken (bspw. Manuelle Therapie)
- Organisatorisch: z.B. Praxismanagement, Digitalisierung, Prozessoptimierung
- Unternehmerisch: z.B. Führung von Mitarbeitern, Steueroptimierung
- Marketing: z.B. Nutzung von Social Media, Online-Marketing, Veranstaltungsmarketing
- Anwendungsschulungen: z.B. MS Office Schulungen
Gefördert werden laut SAB:
- Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
- Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
- Steigerung der Beschäftigungschancen
2. Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung in Sachsen?
Das im Jahr 2024 gestartete Förderprogramm für Arbeitgeber und Inhaber unter „Berufliche Weiterbildung – Betriebliche Weiterbildung„. Beantragen können Sie die Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Sie dient der berufsbezogenen Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
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Zuschusshöhe:
- 50% der Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren (keine Reisekosten, keine Übernachtungskosten, keine Verpflegung)
- Die Bezuschussung erfolgt im Erstattungsprinzip: Zuerst müssen Sie die Weiterbildung durchführen und bezahlen, dann der Verwendungsnachweis erstellen und danach gibt es die Erstattung durch die Förderinstitution (SAB)
- Nur der Netto-Preis wird bezuschusst
- maximaler Zuschuss: 4500€
Anspruch hat:
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Auszubildende
- Dual Studierende
- Werkstudenten
- Praktikanten
Beantragung durch:
- Arbeitgeber
- Angestellte, die selbst die Weiterbildung finanzieren wollen, finden hier das richtige Programm für sich: Berufliche Weiterbildung – individuell berufsbezogene Weiterbildung
Voraussetzungen:
- Weiterbildung kostet mind. 700 Euro (netto)
- Unternehmen hat den Sitz oder die Niederlassung in Sachsen und maximal 500 Mitarbeiter
- Teilnehmende haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeits- bzw. Ausbildungsort im Freistaat Sachsen
- Die Weiterbildung wird durch einen externen Dienstleister durchgeführt (also nicht durch den Arbeitgeber oder bzw. im Verbund des Arbeitgeberunternehmens)
3. Wer kann mich bei der Antragstellung für den Zuschuss unterstützen?
Als Heilmittelerbringer sind Sie ein Experte in Ihrem Bereich. Ihre Patienten schätzen Sie für die hohe Qualität Ihrer Arbeit. Diese haben kaum eine Ahnung davon, was Sie alles noch drum herum leisten müssen und wie viele Weiterbildungen Sie bereits absolviert haben. Und das muss der Patient auch nicht wissen, wichtig ist schließlich, dass er sich gut aufgehoben fühlt und seine Leiden therapiert werden.
Ähnlich ist es mit der Bürokratie bei Fördermitteln: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Abwicklung in erfahrene Hände zu geben. Ersparen Sie sich Missverständnisse in der Kommunikation mit der Förderbehörde und profitieren Sie von einem reibungslosen Prozess. Gerne übernehmen mein Team und ich die Prüfung von Fördermöglichkeiten und die Antragstellung der Förderung für Sie:
Fischer Instruktionen
Inhaber Thomas Fischer
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Mobil: 0176 124 200 23
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Internet: fischer-instruktionen.de
Über den Autor
Thomas Fischer, Diplom Kaufmann, schreibt über selbst erlebte Geschichten von Existenzgründern und baut wichtiges Wissen zur Vorbereitung der Selbstständigkeit in seine Texte ein. Er freut sich jedes Mal wieder, wenn er von seinen Gründern hört, wie toll es ist, selbstständig zu sein. Wie toll es ist, dass diese in der Planung noch „unglaublichen Umsatzzahlen“ Realität werden. Wie toll es ist, plötzlich genügend Geld zur Verfügung zu haben, um sich auch privat mal etwas zu gönnen. Und wie schön es ist, dass fast alles so funktioniert, wie man es geplant hat.
Wenn Sie sich als Therapeut selbstständig machen oder eine Praxis kaufen möchten, finden Sie in Thomas Fischer und seiner Frau Nicole Fischer, Physiotherapeutin, die perfekten Ansprechpartner. Weitere Informationen gibt es unter fischer-instruktionen.de – Existenzgründungsberatung für Therapeuten.
Vielen Dank für den wertvollen Beitrag!
Gern geschehen, lieber Tino. Falls du Fragen haben solltest zum Prozedere, dann bitte einfach fragen.