von Thomas Fischer am 17.10.2026

Praxis gründen mit AVGS: So kann die Agentur für Arbeit dein Gründercoaching fördern

AVGS-Gründercoaching für Therapeutin

Die eigene Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- oder Podologiepraxis aufzubauen, ist mehr als eine fachliche Entscheidung. Im Fachbeitrag gehts darum, wie du Unterstützung für die Vorbereitung deiner Selbstständigkeit erhalten kannst – und worauf es bei der Förderung ankommt.

Du kannst gut therapieren. Doch kannst du auch einschätzen, wie viele Behandlungen deine Praxis braucht, um wirtschaftlich zu arbeiten? Wie hoch dürfen Miete und Investitionen sein? Welche Rücklagen benötigst du in der Anlaufphase? Solche Fragen entscheiden oft darüber, ob aus der guten Idee ein tragfähiges Unternehmen wird.

Wenn du den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit planst, kann ein gefördertes Gründercoaching helfen. Ein möglicher Weg führt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Was ist der AVGS – und was bedeutet AZAV?

Der AVGS ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters. Für eine geplante Gründung kommt insbesondere eine Maßnahme mit dem Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ in Betracht. Darunter können zugelassene Coachings fallen, in denen du deine Geschäftsidee, Planung und unternehmerischen Fähigkeiten weiterentwickelst.

Die oft ebenfalls genannte AZAV ist etwas anderes: Sie regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen für bestimmte Förderangebote. Ein AVGS ist also dein Gutschein; die AZAV-Zulassung ist eine Voraussetzung dafür, dass die gewählte Maßnahme über diesen Gutschein gefördert werden kann.

Für wen kommt ein gefördertes Gründercoaching infrage?

Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, deren berufliche Eingliederung unterstützt werden soll – beispielsweise, weil sie arbeitslos sind oder ihnen Arbeitslosigkeit droht. Bist du bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter betreut und möchtest dich mit einer Praxisgründung beruflich neu aufstellen, lohnt es sich, die Möglichkeit im Beratungsgespräch anzusprechen.

Ein AVGS steht aber nicht jeder Gründerin automatisch zu. Ob du ihn erhältst, welche Maßnahme geeignet ist und in welchem Umfang sie bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle anhand deiner persönlichen Situation. Auch eine Beschäftigung oder bereits begonnene Selbstständigkeit kann für die Beurteilung relevant sein.

In sechs Schritten zum AVGS-Gründercoaching

  1. Gründungsidee auf einer Seite skizzieren. Beschreibe deinen therapeutischen Beruf, die geplanten Leistungen, den möglichen Standort, den ungefähren Gründungszeitpunkt und die größten offenen Fragen. Du brauchst noch keinen fertigen Businessplan.
  2. Gespräch bei der zuständigen Stelle vereinbaren. Wende dich an deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Erläutere, warum die Gründung für dich ein realistischer Weg in eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist.
  3. Gezielter nach Gründungscoaching fragen. Bitte um Prüfung eines AVGS mit dem Maßnahmeziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Erkläre, bei welchen Aufgaben du Unterstützung benötigst: zum Beispiel Wirtschaftlichkeitsberechnung, Finanzierung oder Praxisorganisation. Ein entsprechenden Angebotsflyer können wir die hier nach einem Kennelerngespräch bereitstellen. Hier geht’s zur Terminbuchung.
  4. Passendes, zugelassenes Angebot auswählen. Wenn dir ein AVGS ausgestellt wird, prüfe dessen Vorgaben: Maßnahmeziel, Gültigkeitsdauer, zugelassene Region und maximaler Umfang. Suche anschließend einen zugelassenen Maßnahmeträger und eine dazu passende zugelassene Maßnahme.
  5. Teilnahme bestätigen und bewilligen lassen. Der Maßnahmeträger prüft deinen Gutschein und bestätigt gegebenenfalls die Teilnahmemöglichkeit. Mit dieser Bestätigung lässt du die konkrete Teilnahme von deiner Vermittlungsfachkraft prüfen und bewilligen.
  6. Erst nach schriftlicher Bewilligung starten. Beginne das geförderte Coaching erst, nachdem der Bewilligungsbescheid vorliegt. Nur dann kannst du dich auf die zugesagte Kostenübernahme für die genehmigte Maßnahme verlassen.

Formulierungshilfe für dein Gespräch: „Ich möchte mich mit einer Heilmittelpraxis selbstständig machen. Für eine tragfähige Planung benötige ich Unterstützung bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Können wir prüfen, ob dafür ein AVGS-Gründercoaching infrage kommt?“

Was ein Coaching für Heilmittelpraxen leisten sollte

Eine Heilmittelpraxis funktioniert anders als viele andere Gründungsvorhaben. Du arbeitest mit therapeutischen Leistungen, je nach Geschäftsmodell mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern, mit besonderen Anforderungen an Räume, Prozesse und gegebenenfalls Zulassungen. Deshalb sollten im Coaching nicht nur allgemeine Gründungsfragen behandelt werden.

  • Geschäftsmodell und Positionierung: Welche Leistungen möchtest du anbieten? Für wen? Möchtest du allein beginnen oder mit Mitarbeitenden wachsen?
  • Standort und Praxisorganisation: Wie passen Einzugsgebiet, Räume, mögliche Zulassungsvoraussetzungen, Arbeitsabläufe und tatsächliche Kapazitäten zusammen?
  • Investitions- und Finanzplanung: Was kostet der Start? Welche laufenden Ausgaben entstehen? Wie hoch müssen Umsatz und Liquiditätsreserve sein, damit du die Anlaufzeit überstehst?
  • Wirtschaftlichkeit und Auslastung: Wie viele Termine sind realistisch, welche Erlöse sind zu erwarten und wie wirken sich Ausfälle, Urlaub oder Personalaufbau aus?
  • Gründungsfahrplan: Welche Entscheidungen sind zuerst nötig und welche Unterlagen brauchst du beispielsweise für Finanzierungs- oder Fördergespräche?

Welche Themen tatsächlich Bestandteil des Coachings sind, richtet sich nach der zugelassenen Maßnahme und der individuellen Bewilligung. Steuerliche oder rechtliche Spezialfragen gehören bei Bedarf zusätzlich in die Hände der entsprechenden Berufsgruppen.

Was wird bezahlt – und was nicht?

Wenn die Teilnahme an der passenden AVGS-Maßnahme vor ihrem Beginn schriftlich bewilligt wurde, entstehen dir für diese Maßnahme keine Coachingkosten. Fahrtkosten oder notwendige Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Frage unbedingt vorab bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter nach.

Nicht zu verwechseln ist diese Förderung mit Geld für die Praxiseröffnung. Der AVGS finanziert deine Mietkaution, Behandlungsliegen, Praxissoftware oder laufenden Lebenshaltungskosten nicht. Dafür kommen gegebenenfalls andere Finanzierungs- und Förderinstrumente infrage, bspw. der Gründungszuschuss.

Beispielsweise dient der Gründungszuschuss unter bestimmten Voraussetzungen der finanziellen Absicherung bei einer hauptberuflichen Gründung aus dem Arbeitslosengeld. Beide Leistungen sind eigenständig zu prüfen und nicht mit dem AVGS gleichzusetzen.

Welche Inhalte werden im Gründercoaching bearbeitet?

Ein Gründercoaching kann unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Je nach zugelassener Maßnahme und individuellem Bedarf werden etwa die Geschäftsidee und ihre Marktchancen überprüft, das Praxiskonzept und der Businessplan entwickelt sowie Investitionen, Finanzierung, Rentabilität und Liquidität kalkuliert. Außerdem können Grundlagen der Unternehmensführung, der Buchhaltung, steuerliche und rechtliche Grundlagen sowie Marketingmaßnahmen, Kundengewinnung und der Online-Auftritt besprochen werden.

Welche Inhalte in welchem Umfang tatsächlich behandelt werden, ergibt sich aus der jeweils bewilligten Maßnahme. Eine Besprechung steuerlicher oder rechtlicher Grundlagen ersetzt allerdings keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Wie du mit Thomas Fischer zusammenarbeiten kannst

Fischer Instruktionen ist selbst kein AZAV-zugelassener Maßnahmeträger. Thomas Fischer, Inhaber von Fischer Instruktionen, ist jedoch als Dozent für einen zugelassenen Bildungsträger im Gründercoaching tätig. Deshalb kann eine durch AVGS finanzierte Zusammenarbeit nur im Rahmen einer passenden, zugelassenen Maßnahme dieses Trägers stattfinden, denn es handelt sich nicht um eine eigenständige AVGS-Maßnahme von Fischer Instruktionen.

In einem kostenfreien Kennenlerngespräch kannst du dein Vorhaben vorstellen und erfahren, wie du die Fördermöglichkeiten prüfen lassen kannst. Ob eine geförderte Teilnahme im konkreten Fall zustande kommt, hängt unter anderem von den Vorgaben deines Gutscheins, dem passenden Maßnahmeangebot und der behördlichen Entscheidung ab.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf einen AVGS?

Nein. Die Ausgabe eines AVGS für ein solches Coaching ist grundsätzlich eine Ermessensentscheidung der zuständigen Stelle.

Kann ich den Coach frei wählen?

Du kannst nach passenden Angeboten suchen. Für die Förderung muss aber die konkrete Maßnahme zugelassen sein, zu den Vorgaben deines Gutscheins passen und bewilligt werden.

Reicht der Gutschein schon aus, um zu beginnen?

Nein. Nach Prüfung des Maßnahmeträgers muss die Teilnahme von Agentur für Arbeit oder Jobcenter bewilligt werden. Starte erst danach.

Ist ein AVGS dasselbe wie der Gründungszuschuss?

Nein. Der AVGS kann ein Coaching zur Gründungsvorbereitung ermöglichen. Der Gründungszuschuss unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherung des Lebensunterhalts nach Beginn der Selbstständigkeit.

Dein nächster Schritt

Du möchtest eine Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- oder Podologiepraxis aufbauen, bist aber bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen noch unsicher? In einem kostenfreien 15-minütigen Kennenlerngespräch können wir dein Vorhaben einordnen und besprechen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Dabei können wir auch besprechen, ob ein AVGS für dich grundsätzlich infrage kommt und wie eine mögliche Teilnahme über den zugelassenen Bildungsträger geprüft werden kann.

Hier kannst du dir einen Termin mit mir buchen: https://zeeg.me/fischer76

 

Darum liebe ich die Zusammenarbeit mit HeilmittelerbringernThomas Fischer, Diplom Kaufmann, schreibt über selbst erlebte Geschichten von Existenzgründern und baut wichtiges Wissen zur Vorbereitung der Selbstständigkeit in seine Texte ein. Er freut sich jedes Mal wieder, wenn er von seinen Gründern hört, wie toll es ist, selbstständig zu sein. Wie toll es ist, dass diese in der Planung noch „unglaublichen Umsatzzahlen“ Realität werden. Wie toll es ist, plötzlich genügend Geld zur Verfügung zu haben, um sich auch privat mal etwas zu gönnen. Und wie schön es ist, dass fast alles so funktioniert, wie man es geplant hat.

Wenn Sie sich als Therapeut selbstständig machen oder eine Praxis kaufen möchten, finden Sie in Thomas Fischer und seiner Frau Nicole Fischer, Physiotherapeutin, die perfekten Ansprechpartner. Weitere Informationen gibt es unter fischer-instruktionen.de – Existenzgründungsberatung für Therapeuten.