von Thomas Fischer am 25.03.2025

Praktische Anwendungsbeispiele zur Kleinunternehmerregel für Heilmittelerbringer

Hinweis: Bevor Sie diese Beispiele hier lesen, machen Sie sich bitte im Artikel „Die Kleinunternehmerregelung im Detail: Grenzen, Möglichkeiten und steuerliche Pflichten für Selbstständige Therapeuten“ mit den rechtlichen Grundlagen vertraut!

Die Kleinunternehmerregelung in der Heilmittelpraxis

Beispiel Kleinunternehmerregel für eine Physiotherapie

Situation: Max ist ein selbstständiger Physiotherapeut, der in seiner Praxis sowohl präventive als auch rehabilitative Leistungen anbietet. Ein Großteil seiner Arbeit basiert auf ärztlichen Verordnungen. Dazu kommen Leistungen, wie Klassische Massagen, Packungen und Krankengymnastiken, die er frei verkauft. Diese haben einen Wert von 450 Euro im Monat.

Umsatzsteuerbefreiung für therapeutische Leistungen: Da Max‘ therapeutische Leistungen häufig auf ärztlichen Verordnungen basieren, werden viele seiner Dienste von der Umsatzsteuer befreit sein. Diese Befreiung gilt speziell für Leistungen, die als Teil der medizinischen Behandlung angesehen werden. Die frei verkauften Behandlungen im Wert von 450 Euro summiert er zu einem Jahresbeitrag und prüft dann, ob er die Grenze von 25.000€ überschritten hat.

Praktische Umsetzung: In seiner Rechnungsstellung dokumentiert Max klar, welche seiner Leistungen aufgrund ärztlicher Verordnungen und aufgrund Kleinunternehmerregelung erbracht wurden und kennzeichnet diese entsprechend als umsatzsteuerbefreit. Er bewahrt alle relevanten Dokumente, einschließlich der ärztlichen Verordnungen, sorgfältig für eventuelle Rückfragen des Finanzamts (ggf. digital) auf. Auf Rechnungen der frei verkauften Leistungen vermerkt er bspw. „Umsatzsteuerfrei gem. §19 UStG“. Auf Rechnungen, die auf Verordnung basieren, notiert er § 4 Nr. 14 UStG für die Umsatzsteuerbefreiung. (Siehe ausführliche rechtliche Aspekte in Fachartikel Umsatzsteuer in der Heilmittelpraxis: Grundlagen und Anwendungsbereiche).

 

Beispiel Kleinunternehmerregel für einen Physiotherapeuten inkl. Gerätetrainingsbereich

Für diesen Sonderfall gibt es einen gesonderten Fachartikel: Steuer-Spezial: PhysioMeetsParcour – Die ganzheitliche Physiotherapiepraxis mit Trainingsparcours

 

Beispiel Kleinunternehmerregel für eine Logopädie

Situation: Anna ist selbstständige Logopädin, die nicht auf ärztliche Verordnung arbeitet. Ihr Umsatz im letzten Kalenderjahr lag bei 18.000 Euro, und sie erwartet dieses Jahr Einnahmen von ungefähr 17.000 Euro.

Anwendung der Kleinunternehmerregelung: Aufgrund ihrer Umsätze entscheidet sich Anna für die Kleinunternehmerregelung. Dies bedeutet, dass sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist. Ihre Leistungen bietet sie ihren Patienten somit ohne den Aufschlag der Umsatzsteuer an, was ihre Dienste finanziell attraktiver macht. Da sie im vergangenen Jahr unter der Umsatzgrenze von 25.000 Euro (inkl. theoretischer Umsatzsteuer von 19%) liegt und voraussichtlich auch im laufenden Jahr unter der Grenze von 100.000 Euro bleibt, ist sie berechtigt, von dieser Regelung Gebrauch zu machen.

Praktische Umsetzung: Auf ihren Rechnungen vermerkt Anna zum Beispiel: „Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Dies informiert ihre Patienten, dass der ausgewiesene Betrag der Endbetrag ist.

 

Beispiel Kleinunternehmerregel für eine Podologie

Situation: Bettina betreibt eine kleine Podologie-Praxis. Im vergangenen Jahr erzielte sie einen Umsatz von 15.000 Euro auf freie Behandlungen und 37.000 Euro auf verordnete Heilbehandlungen. Für das aktuelle Jahr prognostiziert sie freie Einnahmen von 26.000 Euro.

Anwendung der Kleinunternehmerregelung: Es werden ausschließlich die frei verkauften Behandlungen ohne Verordnung betrachtet. Da Bettinas Umsatz im vergangenen Jahr unter der Grenze von 25.000 Euro lag, konnte sie die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen. Für das laufende Jahr kann Bettina ebenfalls die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen, muss aber – wenn Sie tatsächlich die 25.000€ überschreitet, im Folgejahr ihre Leistungen inkl. Umsatzsteuer anbieten. Alternativ könnte Sie, wenn Sie sich sicher ist, dass Sie die 25.00 Euro Umsatz (inkl. 19% Umsatzsteuer) überschreitet, auch bereits im laufenden Jahr zur Umsatzsteuer optieren.

Praktische Umsetzung: Für das laufende Jahr erstellt Bettina ihre Rechnungen zunächst weiterhin ohne Umsatzsteuer, muss aber ihre Situation spätestens zum Jahreswechsel reevaluieren und gegebenenfalls ihre Rechnungsstellung anpassen. Sie plant, sich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass sie auch bei einem Umsatz über 22.000 Euro korrekt handelt.

 

Beispiel Kleinunternehmerregel für eine Ergotherapeutie

Situation: Lena ist eine selbstständige Ergotherapeutin, die sich auf die Behandlung von Kindern mit Entwicklungsstörungen spezialisiert hat. Ihre Leistungen werden im Rahmen von Therapieplänen erbracht, die von Kinderärzten verordnet werden.

Umsatzsteuerbefreiung für therapeutische Leistungen: Lenas Leistungen sind integraler Bestandteil der medizinischen Versorgung ihrer jungen Patienten. Aufgrund der ärztlichen Verordnung ihrer therapeutischen Behandlungen qualifizieren sich ihrer Dienste für eine Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG.

Praktische Umsetzung: Lena stellt sicher, dass ihre Rechnungen deutlich machen, welche Leistungen aufgrund ärztlicher Verordnungen erfolgt sind, und weist diese als umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 14 UStG aus. Sie bewahrt eine (digitale) Kopie der Verordnungen und einen Therapiebericht als Nachweis auf, sollte das Finanzamt Nachfragen zur Steuerbefreiung haben.

 

Diese Beispiele illustrieren, wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen ihre steuerliche Situation durch die korrekte Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte therapeutische Leistungen optimieren können. Wichtig dabei ist eine genaue Dokumentation und die klare Kommunikation gegenüber den Patienten und dem Finanzamt bezüglich der steuerlichen Behandlung der erbrachten Leistungen.

 

Wichtiger Hinweis bzgl. Steuern in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie

Dieser Fachbeitrag dient nur der Übersicht. Bitte suchen Sie immer das Gespräch mit einem fachlich versierten Gesprächspartner, damit Sie hier keine schwerwiegenden Fehler machen. Dies ist beispielsweise ein Steuerberater oder ein erfahrener Rechtsanwalt für Steuerrecht oder Unternehmensberater, der eng mit einem Steuerberater zusammen arbeitet.

 

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Über den Autor

Darum liebe ich die Zusammenarbeit mit HeilmittelerbringernThomas Fischer, Diplom Kaufmann, schreibt über selbst erlebte Geschichten von Existenzgründern und baut wichtiges Wissen zur Vorbereitung der Selbstständigkeit in seine Texte ein. Er freut sich jedes Mal wieder, wenn er von seinen Gründern hört, wie toll es ist, selbstständig zu sein. Wie toll es ist, dass diese in der Planung noch „unglaublichen Umsatzzahlen“ Realität werden. Wie toll es ist, plötzlich genügend Geld zur Verfügung zu haben, um sich auch privat mal etwas zu gönnen. Und wie schön es ist, dass fast alles so funktioniert, wie man es geplant hat.

Wenn Sie sich als Therapeut selbstständig machen oder eine Praxis kaufen möchten, finden Sie in Thomas Fischer und seiner Frau Nicole Fischer, Physiotherapeutin, die perfekten Ansprechpartner. Weitere Informationen gibt es unter fischer-instruktionen.de – Existenzgründungsberatung für Therapeuten.