von Thomas Fischer am 28.03.2024

Grundprinzipien der Einkommensteuer für Selbstständige in der Gesundheitsbranche

In der Welt der Selbstständigen in der Gesundheitsbranche, wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, spielt die Einkommensteuer eine zentrale Rolle. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die Grundprinzipien der Einkommensteuer für Selbstständige und zielt darauf ab, ein grundlegendes Verständnis für die Steuerberechnung, die Anwendung der Steuerprogression und die daraus resultierenden Verpflichtungen zu schaffen.

Der Blick in die Zahlen für Therapeuten

Wir tauchen in die Welt der Zahlen ein. Ziel ist es, Ihnen nicht nur das notwendige Rüstzeug für die steuerliche Planung an die Hand zu geben, sondern auch die Bedeutung einer vorausschauenden finanziellen Gestaltung für den langfristigen Erfolg Ihrer Praxis zu verdeutlichen, denn nichts ist schlimmer als eine Steuernachzahlung, die Ihnen jegliche Liquidität beraubt.

Das Bild zeigt die Steuerprogression, aber auch die Chance, die Gewinne für die persönliche Entfaltung zu nutzen.

Das Bild zeigt die Steuerprogression, aber auch die Chance, die Gewinne für die persönliche Entfaltung zu nutzen.

1. Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Für Selbstständige in der Gesundheitsbranche, wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, bemisst sich die Einkommensteuer nach dem Gewinn, den sie aus ihrer beruflichen Tätigkeit erzielen.

2. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem vom Umsatz (= Einnahmen) alle abzugsfähigen Ausgaben abgezogen werden. Dazu gehören Betriebsausgaben, wie Mietkosten für Praxisräume, Anschaffungen für medizinische Geräte, Fortbildungskosten, Versicherungen und vieles mehr. Es ist wichtig, alle beruflich bedingten Ausgaben akkurat zu dokumentieren, um den Gewinn korrekt zu berechnen und Steuervorteile optimal zu nutzen.

3. Progressiver Steuertarif in Deutschland

In Deutschland unterliegt die Einkommensteuer einem progressiven Tarif. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Für Selbstständige ist es daher entscheidend, eine vorausschauende Steuerplanung zu betreiben, um steuerliche Belastungen zu minimieren und mögliche Steuersparmöglichkeiten auszuschöpfen.

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4. Vorauszahlungen

Selbstständige, also auch die des Gesundheitswesens, sind in der Regel verpflichtet, Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten. Diese werden auf Basis des Gewinns des Vorjahres berechnet und dienen dazu, eine große Steuernachzahlung am Jahresende zu vermeiden. Es ist möglich, diese Vorauszahlungen anzupassen, falls sich das Einkommen signifikant verändert.

Gewinn (€) Geschätzte Steuerlast (€)
10.000 0
20.000 0
30.000 3.092
40.000 7.292
50.000 11.492
75.000 21.992
100.000 32.492
200.000 74.492

Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Steuerprogression und zeigt, wie die Steuerlast mit zunehmendem Einkommen ansteigt. Es ist zu beachten, dass diese Werte vereinfachte Schätzungen sind und die tatsächliche Steuerlast von verschiedenen individuellen Faktoren abhängen kann.

5. Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung muss einmal jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei gibt der Selbstständige eine genaue Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben an. Die Nutzung von professioneller Steuerberatungssoftware oder die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Gerne gebe ich in meinen Beratungen Hinweis zur Nutzung des Steuerprogramms LexOffice, welches ich für Einzelunternehmen und GbRs als sehr geeignet ansehe.

Fazit: Für Selbstständige in der Gesundheitsbranche ist es essenziell, ein grundlegendes Verständnis der Einkommensteuer und der damit verbundenen Pflichten und Möglichkeiten zu haben. Eine sorgfältige Buchführung, die Kenntnis über abzugsfähige Ausgaben und eine strategische Steuerplanung sind Schlüsselkomponenten, um die steuerliche Belastung zu optimieren und sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können: die Gesundheit ihrer Patienten.

 

Wichtiger Hinweis bzgl. Steuern in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie

Dieser Fachbeitrag dient nur der Übersicht. Bitte suchen Sie immer das Gespräch mit einem fachlich versierten Gesprächspartner, damit Sie hier keine schwerwiegenden Fehler machen. Dies ist beispielsweise ein Steuerberater oder ein erfahrener Rechtsanwalt für Steuerrecht oder Unternehmensberater, der eng mit einem Steuerberater zusammen arbeitet.

 

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Über den Autor

Darum liebe ich die Zusammenarbeit mit HeilmittelerbringernThomas Fischer, Diplom Kaufmann, schreibt über selbst erlebte Geschichten von Existenzgründern und baut wichtiges Wissen zur Vorbereitung der Selbstständigkeit in seine Texte ein. Er freut sich jedes Mal wieder, wenn er von seinen Gründern hört, wie toll es ist, selbstständig zu sein. Wie toll es ist, dass diese in der Planung noch „unglaublichen Umsatzzahlen“ Realität werden. Wie toll es ist, plötzlich genügend Geld zur Verfügung zu haben, um sich auch privat mal etwas zu gönnen. Und wie schön es ist, dass fast alles so funktioniert, wie man es geplant hat.

Wenn Sie sich als Therapeut selbstständig machen oder eine Praxis kaufen möchten, finden Sie in Thomas Fischer und seiner Frau Nicole Fischer, Physiotherapeutin, die perfekten Ansprechpartner. Weitere Informationen gibt es unter fischer-instruktionen.de – Existenzgründungsberatung für Therapeuten.